Allgemeine Geschäftsbedingungen

--Stand: 25.10.2018 –

1. Allgemeines – Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen HStronic GmbH und Unternehmern (Besteller).

b. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personenvereinigung, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

c. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

d. Ändert HStronic  diese Bedingungen, werden diese Bedingungen in der mitgeteilten neuen Fassung Vertragsinhalt, wenn der Besteller nicht innerhalb eines Monats widerspricht. HStronic wird in der Mitteilung der Neufassung darauf hinweisen, dass ein Schweigen auf die Mitteilung als Zustimmung zu den geänderten Allgemeinen Verkaufsbedingungen wirkt.

2. Vertragsschluss

a. Die Angebote von HStronic sind freibleibend. Angaben in Katalogen, Prospekten, Online-Angeboten und anderen werblichen Medien sind nicht verbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und oder Gewicht bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten. Alle Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und Angaben zu Gewicht, Maß oder Fassungsvermögen sowie weitere beschreibende Einzelheiten sowie Angaben zur Erfüllung von gesetzlichen Vorgaben sind, unabhängig davon, ob sie in einem Katalog, auf Versandscheinen, Rechnungen, der Verpackung oder sonst wie kundgetan werden, dafür gedacht, sich einen Überblick über den Artikel zu verschaffen. Derartige Beschreibungen werden nicht Teil des Vertrages sein. HStronic ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung sicherzustellen, ohne diese jedoch zum Gegenstand des Vertrages zu machen, zuzusichern oder zu garantieren. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Beschreibung wird durch HStronic nicht übernommen.

b. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. HStronic ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Angebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen.

c. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Vorlieferanten. Der Vorbehalt entfällt, wenn die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch HStronic zu vertreten ist, insbesondere bei fehlendem oder nicht rechtzeitigem Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit Vorlieferanten.

3. Preise

a. Die Preise gelten ab Lager, ausschließlich Verpackung und Versand und zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

a. Alle Rechnungen sind – vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall - spätestens 30 Tage ab Lieferung und Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Der HStronic kann entsprechend dem erbrachten Leistungsstand Abschlagszahlungen verlangen.

b. Der Besteller hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. HStronic ist berechtigt, für jede Mahnung EUR 10,00 in Rechnung zu stellen.

c. Gerät der Besteller in Annahmeverzug, so tritt die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Erklärung der Versandbereitschaft ein.

d. Der Besteller hat nur ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch HStronic anerkannt wurden.

e. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

f. Im Falle von Lastschriftretouren oder nicht eingelösten Schecks werden alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung sofort zur Zahlung fällig.

5. Lieferbedingungen

a. Entstehen HStronic aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem Kunden zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.

6. Lieferungs- und Leistungszeit, Teillieferungen

a. Liefertermine oder -fristen sind nur bei ausdrücklicher Zusicherung verbindlich. Sie bedürfen der Schriftform.

b. Bei Lieferverzug durch HStronic ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine Nachfrist von mindestens drei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf von der Bestellung hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung zurückzutreten.

c. Ist die Nichteinhaltung einer Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von HStronic  zu vertretende Umstände zurückzuführen, insbesondere auch wenn solche Umstände bei Vorlieferanten eintreten, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

d. HStronic ist zu Teillieferungen berechtigt.

e. HStronic ist jederzeit berechtigt, ohne Angaben von Gründen eine Lieferung von Zug-um-Zug-Zahlung abhängig zu machen.

8. Versendung, Gefahrenübergang

a. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Das gleiche gilt für eventuelle Rücksendungen, soweit der Besteller nicht zur Rücksendung berechtigt ist.

b. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

c. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über, jedoch ist HStronic verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt. HStronic behält sich vor, bei berechtigten Umständen die Ware einzulagern. Die Kosten der Einlagerung trägt der Besteller.

9. Eigentumsvorbehalt

a. HStronic behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises und aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

b. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- oder Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

c. Der Besteller ist verpflichtetHStronic einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges hat der Besteller unverzüglich anzuzeigen.

d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. oder 3. dieser Bestimmung, kann HStronic, wenn vorher dem Besteller erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung bestimmt wurde, vom Vertrag zurücktreten und die Ware herausverlangen.

e. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu verbinden oder zu vermischen. Die Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung erfolgt für HStronic, der Besteller verwahrt den entstehenden Gegenstand (Neuware) für HStronic mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit nicht HStronic gehörenden Gegenständen steht HStronic Miteigentum an der Neuware in Höhe des Anteils zu, der sich aus dem Verhältnis des Wertes der von HStronic gelieferten Gegenstände zum Wert der Neuware ergibt.

f. Der Besteller ist berechtigt, die Ware oder die Neuware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages der von HStronic gelieferten und weiterveräußerten Ware an HStronic ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. HStronic nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung bis auf Widerruf ermächtigt HStronic behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

10. Gewährleistung, Prüfungspflichten, Rückgabe

a. HStronic leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nacherfüllung in Form von Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen kann der Besteller nach seiner Wahl die gesetzlichen Rechte geltend machen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht oder Anspruch auf Schadensersatz zu.

b. HStronic trifft im Rahmen der Mängelgewährleistung kein Verschulden, wenn ein Mangel für HStronic nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erkennbar war.

c. Der Besteller muss HStronic offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von sieben Kalendertagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

d. Wird die bestellte Ware von HStronic ordnungsgemäß geliefert, ist ein Rücktritt und die Rücksendung der Ware nur mit ausdrücklicher Zustimmung von HStronic zulässig. HStronic erhebt für die Vertragsauflösung und Rücknahme eine Aufwandsentschädigung von 20% des Rechnungsbetrages für Überprüfung und Wiedereinlagerung der Bauteile.

e. Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

f. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

g. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

h. Garantien im Rechtssinne werden von HStronic nicht übernommen.

I. Abstandsbolzen:  Entsprechend unseres QM-Handbuchs sichern wir bei Außengewinden im Standardfall Mutterngängigkeit zu.

11. Haftungsbeschränkungen

a. HStronic haftet nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

b. Datenverarbeitungsanlagen und Computersoftware arbeiten nicht stets fehlerfrei. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten des Internet. HStronic haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Besteller abgegebene Angebote nicht bei HStronic eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.

c. Technische Auskünfte durch HStronic, beratende Tätigkeiten, Produktvorführungen die nicht zu dem von HStronic geschuldeten und vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, stehen unter Ausschluss jeglicher Haftung.

d. Schadenersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von HStronic. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet HStronic nicht. Die vorstehende Regelung erstreckt sich auf alle Schadensersatzansprüche neben der Leistung und Schadensersatzansprüche statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Unmöglichkeit oder aus unerlaubter Handlung.

e. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei von HStronic zu vertretenden Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

f. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn HStronic grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von HStronic zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

12. Freistellung von Produkthaftpflichtansprüchen

a. Der Besteller ist verpflichtet, HStronic von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen HStronic wegen eines Schadens geltend machen, der durch ein von HStronic bezogenes Produkt, das in ein anderes Endprodukt eingebaut wurde, verursacht worden ist, wenn der Preis des von HStronic gelieferten Produkts in keinem angemessenen Verhältnis zum Verkaufspreis des Endprodukts steht. Die Angemessenheit ist dann überschritten, wenn der Verkaufspreis des Endproduktes das 2.000-fache des Kaufpreises für das von HStronic gelieferte Produkt/Dienstleistung übersteigt.

13. Schlussbestimmungen

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

c. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.